Rauchmelder

Wir bieten ein maßgeschneidertes Programm für den vorbeugenden Brandschutz mit Rauchmeldern von EiElectronics an.

Dabei haben wir ein breites Angebot an Rauch-, Wärme- und CO Warnmelder.

Rauchwarnmelderpflicht

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist

bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein. Fragen zur gesetzlichen
Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindestausstattung von Wohnungen
mit Rauchwarnmeldern, zu den technischen Anforderungen an die Geräte sowie zur Verantwortlichkeit werden hier aus baurechtlicher Sicht beantwortet. Bei Fragen, die sich mit den öffentlich-rechtlichen Regelungen des Baurechts nicht abschließend beantworten lassen,
wird auf das einschlägige Privatrecht hingewiesen.

 

Artikel 46 Absatz 4 BayBO


1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

²Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

³Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.

4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den
unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“



Sven Schmid

Dr.-Josef-Schiesl-Str. 3

86956 Schongau

 

Tel: 08861 - 910 89 58
Fax: 08861 - 910 89 59
Mobil: 01512 - 911 79 33

 

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